Die Schwangerschaft ist für Eltern für gewöhnlich eine Zeit voller Vorfreude, Vorbereitung und zahlreicher Veränderungen. Um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten, finden regelmäßige Untersuchungen statt. Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, die Entwicklung des Embryos zu begleiten und eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig zu bemerken und ihnen entgegenzusteuern. Schwangere Frauen haben einen gesetzlichen Anspruch auf gewisse Untersuchungen sowie auf eine allgemeine Beratung. Zusätzlich können sich Frauen für individuelle Gesundheitsleistungen entscheiden, um bestimmte Risiken abzuklären oder um 3D-Aufnahmen von dem ungeborenen Kind anzufertigen. Nachfolgend informieren wir Sie über die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge und die freiwilligen weiteren Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang in der Praxis anbieten.
Gesetzliche Mutterschaftsrichtlinien zur Vorsorge
Das gesetzliche Vorsorgeprogramm besteht aus verschiedenen medizinischen Leistungen, die während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden können. Es begleitet werdende Mütter und ihre Kinder somit durch die gesamte Schwangerschaftszeit. Die Ziele dieser Vorsorge sind es, die Gesundheit und Entwicklung des Kindes zu beobachten und eventuelle Risiken frühzeitig festzustellen, um entsprechend zu handeln. Dadurch werden weitere Folgen bestmöglich verhindert.
Beratung: Ein erster wichtiger Aspekt der Schwangerschaftsvorsorge ist die gynäkologische Untersuchung und Beratung. Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Untersuchungen beim Gynäkologen etwa alle vier Wochen. Die Intervalle können je nach individuellen Faktoren und Verlauf der Schwangerschaft angepasst werden. Zum Ende hin ergibt sich meist ein zweiwöchiger Rhythmus. Neben der allgemeinen Beratung und Begleitung der Schwangerschaft werden u. a. Untersuchungen der Scheide und Gebärmutter, Urintest (auf Chlamydieninfektion), Blutdruckmessungen und Gewichtskontrollen vorgenommen.
Blutuntersuchung: Im Rahmen der gesetzlichen Schwangerenvorsorge finden auch Blutuntersuchungen statt. Dadurch lassen sich Blutgruppe und Rhesusfaktor von Mutter und Kind bestimmen. Auch ein Antikörpertest wird vorgenommen, um eine Blutgruppenunverträglichkeit auszuschließen. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird außerdem ein Hepatitis-Test durchgeführt, um eine Infektion zu kontrollieren. Denn liegt eine Infektion vor, kann sich das Kind bei der Entbindung anstecken.
Ultraschalluntersuchung: Während der gesamten Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen (sogenannte Screenings) gemacht. Anhand der Aufnahmen lässt sich die Entwicklung des Kindes sehr gut beobachten. Die Screenings erfolgen in den Schwangerschaftswochen 9 bis 12, 19 bis 22 und 29 bis 32. Zeigt eine Ultraschalluntersuchung einen Verdacht auf eventuelle Risiken, stehen im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinische Untersuchungen bereit, um genauere Ergebnisse zu ermöglichen.
Weitere Angaben zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge
Die oben genannten Maßnahmen sind nur ein Auszug der Untersuchungen und Leistungen, die werdenden Müttern zur Auswahl stehen. Das umfangreiche Programm soll an dieser Stelle nicht im Detail wiedergegeben werden. Bei Fragen oder dem Wunsch nach weiteren Informationen berate ich Sie natürlich gern in meiner Praxis.
Alle Untersuchungen und Ergebnisse werden dann in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Auf diese Weise haben Sie eine sehr gute Übersicht über alle wichtigen Infos Ihrer Schwangerschaft.
Welche individuellen Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft gibt es?
Neben den bereits genannten Untersuchungen stehen Schwangeren weitere Leistungen und Tests zur Auswahl, die zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zählen. Die Kosten dieser Untersuchungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Untersuchugen können aber auf Wunsch der Patientin als Eigenleistung vorgenommen werden.
Ähnlich wie das Repertoire der gesetzlichen Leistungen ist auch die Palette an freiwilligen Leistungen sehr umfangreich. Nachfolgend haben wir Ihnen einen kleinen Überblick über mögliche Zusatzuntersuchungen zusammengestellt.
1. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (2D oder 3D)
Während der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Wünschen die Eltern weitere Untersuchungen oder möchten sie 3D-Aufnahmen anfertigen lassen, handelt es sich dabei um Zusatzleistungen.
2. Test auf Toxoplasmose
Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die beim Menschen meist symptomlos verläuft. Nach dem Erstkontakt mit dem Erreger entwickelt sich in der Regel eine lebenslange Immunität. Erfolgt die Erstinfektion jedoch während der Schwangerschaft, kann das dem Kind schaden. Mithilfe eines Bluttests wird festgestellt, ob die Mutter bereits immun gegen den Erreger ist.
3. Nachweis B-Streptokokken
Bei Streptokokken der Gruppe B handelt es sich um Erreger, die viele Frauen unwissentlich und symptomlos in sich tragen. Vor oder bei der Geburt kann sich das Kind jedoch mit dem Erreger infizieren, was zu schwerwiegenden Folgen wie Lungen- und Hirnhautentzündungen führen kann. Mit einem einfachen Abstrich kann geklärt werden, ob die Mutter den Erreger in sich trägt. Wenn dem so ist, wird bei der Geburt eine spezielle Infusion gelegt, sodass sich das Kind nicht ansteckt.
4. Nackenfaltenmessung
Bei der Nackenfaltenmessung erfolgt zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche eine Ultraschalluntersuchung, die die Nackenfalte des Kindes vermisst. Eine auffällige Verdickung würde in diesem Fall für weitere Untersuchungen sprechen. Die Messung dient dazu, das Ungeborene auf Trisomie 21 oder einen Herzfehler zu untersuchen.
5. Ersttrimesterscreening
Das Ersttrimesterscreening ist eine zusätzliche Untersuchung zur Nackenfaltenmessung auf Trisomie 21. Dabei wird das Blut der Mutter auf bestimmte Faktoren untersucht.
6. Test auf Zytomegalie
Zytomegalie ist eine Infektion mit dem Zytomegalievirus (eine Art Herpesvirus). Für Erwachsene ist die Infektion meist harmlos und verläuft unbemerkt. Beim Ungeborenen kann es jedoch zu ernsthaften Folgen führen. Bei der Untersuchung finden regelmäßige Bluttests bis zur 24. Schwangerschaftswoche statt, um eine Infektion auszuschließen.
7. Test auf Parvovirus B19 (Ringelröteln)
Ringelröteln sind eine relativ harmlose Kinderkrankheit. Tritt sie während der Schwangerschaft auf, kann sie dazu beitragen, dass sich die Anzahl der roten Blutkörperchen des Ungeborenen reduziert. Das wiederum führt zu gefährlichen Wassereinlagerungen. Mithilfe eines kleinen Bluttests wird im Labor untersucht, ob die Mutter entsprechende Antikörper besitzt und somit bereits immun ist.
Weitere Informationen und eine individuelle Beratung zu allen Leistungen erhalten Sie im persönlichen Gespräch in meiner Praxis. Ich freue mich auf Sie.